Geht nicht, gibt´s nicht!
Schad- und Störstofferkundung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben ab einer bestimmten Masse an Bau- und Abbruchabfällen eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen.
Sinn und Zweck der oben genannten Erkundung ist es, den Großteil des anfallenden Abfalls zu recyceln. Dies kann dann geschehen, wenn sämtliche Schad- und Störstoffe vorher aufgefunden und entfernt werden.
Außerdem bieten wir Ihnen im Zuge der Rückbauplanung folgende Leistungen an:
- Schad und Störstofferkundung (orientiert oder umfassend)
- Rückbaukonzept
- Objektbeschreibung gemäß ÖNORM B2251
- Freigabeprotokoll und Fotodokumentation
- Abfallwirtschaftliche Rückbaubegleitung
Abfallentsorgung
Recycling ist in unserer schnelllebigen Wegwerfgesellschaft ein wichtiges Thema. Sowohl ökonomisch als auch ökologisch sehen wir es als unsere Pflicht Ressourcen zu schonen und den Kreis der Wiederverwertung zu gewährleisten. Mittels mobiler Brecheranlage können vor Ort die Rohstoffe recycelt und lange Transportwege vermieden werden – Der Umwelt zuliebe.